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Onlinedurchsuchung vs. Verfassungsgericht PDF Drucken
14.03.2008

Der onlinedurchsuchenden, vorratsdatenspeichernden und CDs–in-Briefkästen-werfenden Regierung muss das Lachen wohl ganz schön vergangen sein, insbesondere Hr. Schäuble seien alle einmal recht herzlich gegrüßt.
Das Bundesverfassungsgericht hat das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz in Sachen Onlinedurchsuchung vom Dezember 2006 für nichtig erklärt, was dem ganzen Unterfangen auch auf Bundesebene so einige Steine in den Weg legt.
Sehr deutlich konnte mensch das Aufatmen von 80 Millionen denunzierten Menschen wahrnehmen und selbst in den Gesichtern der Kontrolleurinnen des ÖPNV, wo sich sonst nur die der Aufgabe angemessene individuelle Leere ablesen lässt, findet mensch das ein oder andere Lächeln wieder.

Zu früh sollte sich dennoch niemand dem überschwänglichen Glück hingeben, denn besagt unser neues Grundrecht „auf Integrität informationstechnischer Systeme“ zwar, dass nicht wie wild geschäublet werden darf; das ist jedoch „verfassungsrechtlich zulässig, wenn tatsächlich Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlage oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt.“ Ja, bis jetzt klingt das alles noch ganz nett. Mensch denkt jetzt sicher: "Moment mal, das kennen wir doch schon!" und wir denken richtig.

Es handelt sich bei dieser Abhandlung insbesondere darum das eine sogenannte „heimliche Infiltration eines informationtechnischen Systems“ vorgenommen werden kann. Denken doch alle erst einmal an den heimischen Computer. Handys zählen ebenso in diese Kategorie, die netten Leute die meine Mails verwalten – ergo die Mailserver . Damit verbunden: Datenbanken und Namen, Adressbüchern, nicht vom Server abgeholte oder gelöschte Mails, eigentlich alles was mit Kommunikation zu tun hat.

Nach der obigen Aussage bleibt die Hoffnung, geht ja nur wenn ich irgendwas ganz Böses plane. Wär doch zu schön: „Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für das überragende wichtige Rechtsgut hinweisen.“ Jede/r, die/der jetzt noch behauptet sie/er seien frei, in dem Sinne von Freiheit, sollte sich das noch einmal genau überlegen. Hier zeigt sich sehr deutlich, dass wir nur die Freiheit haben, welche uns vom Staat gewährt wird.

Ziehen wir uns jetzt einmal nicht an jedem kleinen Detail hoch. Grob unterm Strich kommen wir schon besser weg als bei den Halluzinationen von Herrn Schäuble; dass jenen vollkommen abstrusen Vorschlägen einige neue Hindernisse geschaffen wurden, ist sehr begrüßenswert. Der wissentlich eingebaute Weichmacher mit dem „Verdachtsmoment“ kann, gesetzt den Fall es wird geschickt angestellt, sehr gut ausgenutzt werden. Denkt mensch einmal kurz darüber nach fällt einem gewiss der „Terrorparagraph“ ein und mittlererweile sind wir doch schon alle ein bisschen „terror“.
 
Nachvollziehen lässt sich dies anhand der Anwendung des Paragraphen 129a und damit assozierten Paragraphen, wird in diesem Falle doch die Prävention und der Verdachtsmoment nicht auf Beweise gestützt. Sehr oft sind den Repressionsorganen (Regierung/Behörden) Anlässe, bei denen auffällige Personen ins Aus geschossen werden, Grund genug, ein Verfahren zu eröffnen - Beweise hin und her. Da findet sich meistens irgendwas. Stellte doch die Behörde oder der Staat alle menschen unter Generalverdacht, die sich auf der Webseite der Polizei über die „Millitanten Gruppe“ informieren wollten. Vorsorglich wurden alle IPs, Zugriffszeiten etc. gespeichert, weil ja der Verdacht besteht „es würden sich nur die TäterInnen“ auf der Webseite umschaun. Welche „überragend wichtigen Güter der Allgemeinheit oder Leib und Leben“ bedroht werden, wenn Opa sich über die in der Zeitung betitelte „Militante Gruppe“ informieren will und auf der Seite landet, erschließt sich nicht gänzlich. Wem obliegt das Recht Interessen einzelner Personen in dieser Form auszuspionieren?

Durch einen Richter soll die „Infiltration informationstechnischer Systeme“ abgesegnet sein, für die Durchsuchung einer Wohnung in der ein Tor-Server steht, also eine Hausdurchsuchung, braucht die Polizei ebenso den Segen des Richters. Dieser hört meist das Wort „Pornografie“ und los geht’s. Nicht das an Pornografie irgendetwas Schönes oder Unterstützenswertes wäre, in keinem Fall. Das die Polizei dann meist nichts findet und die Leute ewig warten bis sie ihre Hardware wiederbekommen, fällt dabei natürlich unter den Tisch. Das die betroffene Person als Verteiler von pornografischem Material bezichtigt wird, was sie in diesem Fall nicht macht, findet ebenso keine Erwähnung. Wie soll das in Zukunft ablaufen? "Hallo Fr. Richterin, Terroristen!!!". Zack hat mensch die Unterschrift? Es wird sich wohl leider bei den ersten Fällen zeigen wie schnell es gehen kann.

Ein Stück ist der Bundesverfassungsgerichtshof einigen entgegen gekommen, hier und da wurden ein paar nettere Worte gewählt, die Zügel ein bisschen gelockert. Für die erhoffte Entspannung sorgt unser neues „Grundrecht" dennoch nicht, denn sind immer noch alle Betroffenen der Willkür des Staates ausgeliefert, der gerne eine gläsernen Menschen hätte. In diesem Sinne: Wer etwas zu verbergen hat, der hat auch etwas zu verlieren.
 
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